Allgemeine Geschäftsbedingungen der WHB
| 1. Geltungsbereich | |
| 1.1 | Diese Geschäftsbedingungen gelten mit Ausnahme der Einschränkung in Ziffer 1.3 ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. |
| 1.2 | Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. |
| 1.3 | Soweit mit einem Kunden und uns ein Zentralregulierungsvertrag besteht, in den die VR Diskontbank GmbH eingebunden ist, gehen dieser Zentralregulierungsvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VR Diskontbank GmbH diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WHB GMBH WARE HANDEL BERATUNG (nachfolgend kurz "WHB" genannt) bzw. einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jedoch ergänzend, soweit der Zentralregulierungsvertrag und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VR Diskontbank GmbH keine oder keine entgegenstehende Regelung enthalten. |
| 2. Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung/ Partner/ Mitglieder | |
| 2.1 | Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. |
| 2.2 | Sofern die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von 2 Wochen annehmen. |
| 2.3 | Die in Angebotsunterlagen bekanntgegebenen Vorbehalte hinsichtlich Menge, Größe, Farben, Preis, Lieferzeit und Gewährleistung werden Bestandteil der erteilten Aufträge. |
| 2.4 | Fehlerhafte Auftragsbestätigungen der WHB sind vom Kunden unverzüglich zu beanstanden. Erfolgt diese Beanstandung nicht, muss der Kunde die Auftragsbestätigung gegen sich gelten lassen. |
| 2.5 | Mitglieder/Kunden, die mit der Abrechnung einen vom Verband ausgelobten Bonus/Prämie/Treuebonus erworben haben, müssen das Folgejahr nach dem Jahr, in dem der Bonus / Prämie/Treuebonus erworben wurde, 6 Monate in ungekündigtem Vertragsverhältnis mit der WHB GmbH sein. Sollte der Vertrag gekündigt sein, erlöschen sämtliche von der WHB GmbH ausgelobten Beträge. Dieses gilt auch bei einem Wechsel zu einem anderen Verband oder für den Fall, dass Lieferanten, welche über die WHB gelistet sind, nicht über die WHB GmbH abgerechnet werden. Bei bereits ausgezahlten Beträgen behält sich die WHB GmbH ein Rückforderungsrecht vor. Aufrechnungen seitens der Kunden dürfen nicht erfolgen. |
| 2.6 | Wechselt ein Mitglied/ Kunde zu einem anderen Verband, ohne dass dies der WHB GmbH schriftlich mitgeteilt oder ordentlich gekündigt wurde, so kann die WHB GmbH das Vertragsverhältnis mit allen Inhalten aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Im Fall der fristlosen Kündigung werden sofort alle offenen Rechnungen fällig gestellt. |
| 2.7 | Hat ein Mitglied/ Kunde die WHB GmbH über den Wechsel oder eine zusätzliche Mitgliedschaft in einem anderen Verband schriftlich informiert, so kann die WHB GmbH dies akzeptieren und schriftlich bestätigen oder den bestehenden Vertrag mit der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist kündigen. Die WHB GmbH verweist dabei in einem Fall der Kündigung auf den Punkt 2.5 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der WHB GmbH. |
| 2.8 | Rechnet ein Mitglied/ Kunde Lieferanten, die bei der WHB GmbH gelistet sind, nicht über vertraglich festgelegte Delkredere ab, so behält sich die WHB GmbH vor, nach Abmahnung des Mitglieds/ Partners ohne Erfolg aus wichtigem Grund den Vertrag fristlos zu kündigen. Die WHB GmbH verweist dabei in einem Fall der Kündigung auf den Punkt 2.5 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der WHB GmbH. |
| 3. Liefertermine, Nachlieferungsfristen, Schadensersatz, Stornierung | |
| 3.1 | Aufträge können im Rahmen der aus den Angebotsunterlagen hervorgehenden Konditionen mit bestimmten Lieferterminen erteilt werden. Ohne Angabe eines Liefertermins erteilte Aufträge werden zu den in den Angeboten genannten Lieferterminen bzw. nach Zurverfügungstehen der Ware ausgeliefert. |
| 3.2 | Für die Einhaltung der Lieferfrist reicht es aus, dass die Ware innerhalb der Lieferfrist dem Spediteur übergeben wird oder für ihn oder den Kunden zur Abholung bereitliegt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Übergabe der Ware bzw. deren Bereitstellung durch die WHB oder einen beauftragten Dritten - z.B. einen sog. Streckenlieferanten - erfolgt. |
| 3.3 | Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferungsfrist, längstens von 12 Tagen, in Lauf gesetzt. Im Übrigen gelten die entsprechenden Bestimmungen der Einheitskonditionen der deutschen Textilindustrie und der deutschen Bekleidungsindustrie in der jeweils gültigen Fassung als vereinbart. |
| 3.4 | Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen von WHB unverschuldeten Betriebs- oder Lieferungsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist automatisch um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich 12 Tagen Nach¬lieferungsfrist verlängert. WHB wird dem Kunden die Lieferterminverzögerung unverzüglich nach Kenntnis und vor Ablauf des angebotenen Liefertermins bekanntgeben. Im Übrigen gelten die entsprechenden Bestimmungen der Einheitskonditionen der deutschen Textilindustrie und der deutschen Bekleidungsindustrie in der jeweils gültigen Fassung als vereinbart. |
| 3.5 | In allen Fällen ist nach Ablauf der Nachlieferungsfrist die WHB von der Lieferverpflichtung, der Kunde von der Abnahmepflicht, befreit. Eine Schadensersatzpflicht der WHB ist ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Ausgeschlossen sind auch Schadensersatzansprüche wegen Minderlieferungen oder Folgekosten, die etwa aufgrund von Importquoten-Regelungen entstehen, ebenso die Erstattung von Werbeaufwand. |
| 3.6 | Bei Artikeln, die nur in begrenzter Stückzahl vorhanden oder zu beschaffen sind, und bei sofort bzw. kurzfristig lieferbaren Sonderposten werden die Aufträge in der Reihenfolge des Auftrags¬eingangs ausgeliefert. WHB behält sich ggf. die Kürzung der Auftragsmenge vor. |
| 3.7 | Ist ein Artikel nicht mehr lieferbar, so teilt WHB dem Kunden die Streichung des Auftrages mit. Nach Möglichkeit wird WHB versuchen, einen Ersatzartikel anzubieten, für den dann ein neuer Auftrag erteilt werden kann. |
| 4. Preise, sonstige Kosten, Rechnung, Zahlung, Fälligkeit, Verzug | |
| 4.1 | Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere Preise ausschließlich Verpackung, Versand und sonstige Spesen. Dabei behalten wir uns Preisänderungen für den Fall vor, dass wir uns wider Erwarten nicht zu dem Preis eindecken können, der unserem Angebot oder dem von uns angenommenen Preisangebot des Kunden zugrunde lag. Die Lieferung erfolgt dann zum Tagespreis. Nicht eingeschlossen in unseren Preisen ist auch die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt. |
| 4.2 | Die Organisation und Durchführung der Warentransporte erfolgt, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, im Namen und auf Rechnung des Kunden. Von uns aufgewendete Kosten für Verpackung, Transport und sonstige Spesen sind uns vom Kunden zu erstatten. Dabei sind wir auch berechtigt, derartige Kosten als Pauschale zu erheben. |
| 4.3 | Weiterhin sind wir berechtigt, bei einem Auftrag im Auftragswert von unter 1.000,-- € einen Handlingsaufschlag von 20,-- € zu erheben. |
| 4.4 | Der Kunde erhält für jeden erteilten Auftrag eine Abrechnung (Rechnung). Widerspricht er dieser Abrechnung nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, so gilt dies als Schuldanerkenntnis. |
| 4.5 | Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen der WHB 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Der Kunde befindet sich bei Nichtzahlung nach Ablauf des Fälligkeitstermins in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. |
| 4.6 | Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, werden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Ge¬set¬zes (DÜG) vom 09.06.1998 p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt jeweils vorbehalten. |
| 5. Gefahrübergang | |
| 5.1 | Die von WHB an den Kunden verkauften Waren werden ab dem von WHB oder dem Streckenlieferanten genutzten Lagerort dem Spediteur übergeben oder für den Kunden zur Abholung bereitgestellt. Mit der Übergabe durch WHB oder den Streckenlieferanten an den Spediteur oder der Bereitstellung der Ware durch WHB oder den Streckenlieferanten zur Abholung durch den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. |
| 5.2 | Transportschäden sind grundsätzlich beim Frachtführer zu reklamieren. |
| 6. Reklamationen, Mängelgewährleistung, Haftung | |
| 6.1 | Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen hat der Kunde innerhalb von 6 Werktagen nach Eingang der Ware bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. |
| 6.2 | Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Nach Ablauf von 12 Monaten nach Gefahrübergang können versteckte Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. |
| 6.3 | Farb- oder Strukturabweichungen zwischen Prospektabbildung oder Muster und der gelieferten Ware sowie handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Maße, Gewichte, Farbe, Breite des Gewebes oder der Ausrüstung und/oder Ausführung können nicht beanstandet werden. |
| 6.4 | Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) geltend zu machen. |
| 6.5 | Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. |
| 6.6 | Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
| 6.7 | Eine zwingende Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ist von der Freizeichnung nach 9.4 ausgeschlossen. |
| 7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte | |
| Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsrecht beruht. | |
| 8. Eigentumsvorbehalt | |
| 8.1 | Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden vor oder nach der Lieferung und Leistung jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns die nachfolgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl an den Sicherungsgeber oder an einen von diesem benannten Dritten freigeben werden, soweit ihr realisierbarer Zeitwert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. |
| 8.2 | Die Ware bleibt Eigentum der WHB. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. |
| 8.3 | Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns, die wir die Abtretung hiermit annehmen, ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. |
| 8.4 | Sofern unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Kunden gegen Kredit weiterveräußert wird, ist mit dem Käufer der Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so können wir verlangen, dass uns alle Kreditkäufer von Vorbehaltsware mit Namen und Adressen bekanntgegeben werden und diesen die Abtretung angezeigt wird. |
| 8.5 | Der Kunde darf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und die abgetretenen Forderungen nicht ohne unsere Zustimmung an Dritte verpfänden oder zur Sicherheit übereignen bzw. übertragen. |
| 8.6 | Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Das gleiche gilt bei Vermögensverfall des Kunden (Zahlungsschwierigkeiten, Pfändung, Insolvenzantrag usw.). Bei Vermögensverfall ist der Kunde nur noch mit Zustimmung von WHB berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt stehende bzw. sicherungsübereignete Ware zu verfügen. Die uns abgetretenen Forderungen darf er nicht mehr einziehen. |
| 8.7 | Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in angemessener Höhe gegen Feuer, Wasser und sonstige Gefahren auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. |
| 9. Vertraulichkeit | |
| An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Angebote, Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Zudem sind jegliche von der WHB eingeräumte Konditionen vom Kunden streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Verpflichtungen auch von seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen eingehalten werden. | |
| 10. Gerichtsstand und Erfüllungsort | |
| Erfüllungsort und Gerichtsstand ist jeweils Viersen. | |
| 11. Sonstiges | |
| 11.1 | Abänderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten und werden jeweils in geeigneter Weise dem Kunden bekanntgegeben. |
| 11.2 | Sollten einzelne Bestimmungen der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen gleichwohl gültig. |
Viersen, den 01.07.2002
WHB GMBH WARE HANDEL BERATUNG

